Westerwelle spricht von “bewaffnetem Konflikt”

Es handele sich um einen “bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts”, sagte er im Bundestag. “Die Dinge beim Namen zu nennen, sind wir all denen schuldig, die sich vor Ort den Gefahren aussetzen”, fügte der Außenminister hinzu. “Die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Auseinandersetzung mit Aufständischen und deren militärische Organisation führen uns zur Bewertung.”

Er wies ausdrücklich darauf hin, dass die Einstufung als “bewaffneter Konflikt” rechtliche Konsequenzen für das Handeln der deutschen Soldaten sowie auch für dessen mögliche strafrechtliche Bewertung habe. Im Gegensatz zu den Truppen anderer Staaten sind die Bundeswehr-Soldaten bisher dem zivilen Strafrecht unterworfen, das auf die Situation eines Bürgerkriegs aber nur begrenzt angewendet werden kann.



Noch keine Kommentare
RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI
Hinterlasse einen Kommentar